Geschlecht und Vorname ändern lassen


Volltext

Mit einer Erklärung legen Sie die Angaben zu Ihrem Geschlecht und Ihren Vornamen fest, die Ihrer Geschlechtsidentität am besten entsprechen. Die Selbstauskunft ist ausreichend. Gründe für die Änderung müssen Sie nicht angeben.

Angaben zum Geschlecht

Sie können zwischen folgenden Angaben des Geschlechts auswählen:

Zusätzlich steht Ihnen die Möglichkeit offen, den Geschlechtseintrag streichen zu lassen und keinen Geschlechtseintrag zu führen.

In Ihrer Erklärung müssen Sie versichern, dass

Angaben zum Vornamen

Sie bestimmen in Ihrer Erklärung einen oder mehrere Vornamen, die Ihrem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen. Bei Geschlechtseintrag "männlich" können Sie männliche Vornamen oder Vornamen, die beiden Geschlechtern zugeordnet werden können, wählen. Bei Geschlechtseintrag "weiblich" können Sie weibliche Vornamen oder Vornamen, die beiden Geschlechtern zugeordnet werden können, wählen. Wenn Sie auf einen Geschlechtseintrag verzichten oder den Geschlechtseintrag "divers" wählen, sind Sie bei der Vornamenswahl frei.

Bisher geführte Vornamen können Sie weiterführen, wenn diese dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen. Sie können auf bisher geführte Vornamen verzichten oder auch weitere Vornamen hinzufügen.

Anmeldung und Abgabe der Erklärung

Sie müssen die Abgabe der Erklärung mindestens 3 Monate vorher formlos mündlich oder schriftlich bei einem deutschen Standesamt anmelden, teilweise ist das auch online möglich. Die Anmeldung ist nur 6 Monate gültig. Die Erklärung müssen Sie beim selben Standesamt, bei dem Sie die Anmeldung vorgenommen haben, mündlich zur Niederschrift abgeben. Sie können Ihre Erklärung nur selbst abgeben. Eine Stellvertretung ist nicht möglich.

Für die anschließende Eintragung ins Register ist grundsätzlich das personenstandsregisterführende Standesamt zuständig.

Wenn Ihre Geburt nicht in einem deutschen Geburtenregister beurkundet wurde, gilt folgende Reihenfolge der Zuständigkeit:

Liegt kein Registereintrag vor, so wird die Änderung mit Zugang der Erklärung an das für die Entgegennahme zuständige Standesamt wirksam. Wenn Sie die Erklärung bei einem anderen Standesamt in Deutschland anmelden und abgeben, wird Ihre Erklärung an das zuständige Standesamt weitergeleitet. Wenn Sie sich gewöhnlich im Ausland aufhalten und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie sich bei einem deutschen Standesamt anmelden und Ihre Erklärung durch eine deutsche Auslandsvertretung öffentlich beglaubigen lassen.

Für beschränkt geschäftsfähige Minderjährige ab dem vollendeten 14. Lebensjahr gilt:

Für beschränkt geschäftsfähige Minderjährige unter 14 Jahren oder geschäftsunfähige Minderjährige gilt:

Für geschäftsunfähige erwachsene Personen gilt:

Für geschäftsfähige erwachsene Personen, für die eine rechtliche Betreuung besteht, gilt:

Sie geben die Erklärung selbst ab, außer es besteht ein für diese Angelegenheit angeordneter Einwilligungsvorbehalt.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bei der Anmeldung der Erklärung benötigen Sie:

Bei der Abgabe der Erklärung benötigen Sie:


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Das Verfahren für die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ist mehrstufig.

Weitere Verfahrensschritte:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühr für die Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen durch die Standesämter beträgt in Mecklenburg-Vorpommern derzeit 45,00 EUR. 

Für die Erteilung einer Bescheinigung über die Beurkundung beträgt die Gebühr 15,00 EUR.


Fristen

Die Erklärung müssen Sie 3 Monate nach und bis zu 6 Monate ab dem Zeitpunkt der Anmeldung abgeben. Wenn Sie keine Erklärung abgeben, verfällt die Anmeldung.

Eine erneute Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ist grundsätzlich frühestens 12 Monate nach der letzten Abgabe einer Erklärung wieder möglich.

Die Sperrfrist gilt nicht für Minderjährige und Personen mit Betreuer nach § 3 SBGG.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

;

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

29.04.2025;16.12.2024

Zuständigkeit


Ansprechpunkt


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Ch. Wegert (Sachbearbeiter/-in Standesamt, Friedhofswesen)
Telefon 038322 54-135
Telefax 038322 54-703