Landesraumentwicklungsprogramm: sich bei der Erstellung beteiligen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

24.02.2025

Volltext

Als Person (Öffentlichkeit), Unternehmen sowie in ihren Belangen berührte öffentliche Stelle können Sie sich an der Aufstellung oder Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
Öffentliche Stellen sind Behörden oder Einrichtungen, die im Auftrag des Staates oder der öffentlichen Hand Aufgaben wahrnehmen, wie beispielsweise Kommunen, Versorgungsunternehmen oder Bildungseinrichtungen.

Im Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern wird festgelegt, wie die begrenzte Ressource Raum in Mecklenburg-Vorpommern einschließlich dessen Küstenmeeres in der Hauptsache genutzt werden soll. Es gibt unterschiedliche Hauptnutzungsmöglichkeiten, wie beispielsweise für:

Das Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern besteht im Allgemeinen aus:


Zuständigkeit

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V


Ansprechpunkt

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
Abteilung 5 - Energie und Landesentwicklung
Referat 540 - Grundsatzangelegenheiten der Raumordnung, der Landes- und Regionalplanung
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin


Fachlich freigegeben durch

 Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Ab Beginn der Veröffentlichung des Raumordnungsplans im Internet können Sie sich mindestens einen Monat beteiligen. Die Frist gilt sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange.


Voraussetzungen

keine


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle(n)

Referat V 540 - Grundsatzangelegenheiten der Raumordnung, der Landes- und Regionalplanung
Adresse
Johannes-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin, Landeshauptstadt