Gemeinsamer Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

27.01.2025

Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)


Verfahrensablauf

Als Privatperson, Interessenverband oder Unternehmen können Sie sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zum gemeinsamen Flächennutzungsplan äußern oder Stellung nehmen. Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von den zuständigen Behörden für das Verfahren angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme vorrangig elektronisch abzugeben.

Nach Fristende prüfen die Gemeinden die eingegangenen Stellungnahmen. Die Gemeindevertretungen wägen die Stellungnahmen anschließend ab und entscheiden über diese. Dabei werden alle privaten und öffentlichen Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fristen

Die Beteiligungsfrist beträgt mindestens einen Monat.


Bearbeitungsdauer

Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Beteiligungen.
 


Volltext

Flächennutzungspläne sind vorbereitende Bauleitpläne, die in der Regel für das gesamte Gebiet einer Gemeinde erstellt werden. Aus ihnen heraus werden Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) entwickelt. Bauleitpläne sollen die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke vorbereiten und leiten. In Flächennutzungsplänen können beispielsweise dargestellt werden:

Gemeinsame Flächennutzungspläne sollen aufgestellt werden, wenn die städtebauliche Entwicklung benachbarter Gemeinden durch gemeinsame Voraussetzungen und Bedürfnisse bestimmt ist oder ein gemeinsamer Flächennutzungsplan einen gerechten Ausgleich der Belange ermöglicht. Sie sollen insbesondere aufgestellt werden, wenn die Ziele der Raumordnung oder wenn Einrichtungen und Anlagen des öffentlichen Verkehrs, sonstige Erschließungsanlagen sowie Gemeinbedarfs- oder sonstige Folgeeinrichtungen eine gemeinsame Planung erfordern.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben Privatpersonen und Unternehmen unabhängig von Wohn- oder Firmensitz das Recht, sich an einem Verfahren zur Aufstellung, Änderung oder Aufhebung eines gemeinsamen Flächennutzungsplans beteiligen. Auch Kinder sind Teil der Öffentlichkeit. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist zweistufig ausgestaltet:

Behörden oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden bei der Feststellung einer Betroffenheit von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.

Der gemeinsame Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus


Zuständigkeit

Gemeinden


Voraussetzungen

keine


Zuständige Stelle(n)