Bebauungsplan: sich an der Erstellung beteiligen


Volltext

Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,

Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

Als Bürgerin, Bürger oder Unternehmen haben Sie das Recht, sich an

Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.

Als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange werden Sie von der zuständigen Behörde oder dem Verfahrensträger bei der Feststellung einer Betroffenheit dazu aufgefordert, sich zu beteiligen und Ihre Stellungnahme abzugeben.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

keine


Voraussetzungen

keine


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an. 


Verfahrensablauf

Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung beteiligen. Beteiligen können Sie sich wie folgt:  

Ihre Äußerungen oder Stellungnahme zum Bebauungsplan können Sie in folgender Weise vorbringen:

Als Behörde oder Träger öffentlicher Belange werden Sie bei einer festgestellten Betroffenheit von der zuständigen Stelle angeschrieben und aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben.

Die eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Die Behörde wägt alle Beteiligungen anschließend ab und entscheidet über diese. Dabei werden private und öffentliche Belange berücksichtigt. Das Ergebnis der Abwägung wird Ihnen mitgeteilt.


Bearbeitungsdauer

Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig vom Umfang der eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen.


Weiterführende Informationen

keine


Fristen

Die Beteiligungsfrist beträgt mindestens einen Monat.


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

;

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

22.10.2025

Zuständigkeit

Gemeinde


Ansprechpunkt

Gemeinde


Zuständige Stelle(n)