Prostitutionsgewerbe: Verlängerung der Erlaubnis beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

25.11.2024

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)


Erforderliche Unterlagen

Einzelfirma (natürliche Person):

Gesellschaften (juristische Personen), zum Beispiel GmbH:

Für Erlaubnis Prostitutionsstätte zusätzlich:

Für Erlaubnis Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:


Zuständigkeit

Landkreise und kreisfreie Städte


Volltext

Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, dazu zählen Prostitutionsstätten, Prostitutionsvermittlungen, Prostitutionsfahrzeuge oder Prostitutionsveranstaltungen, und Ihre Erlaubnis hierfür befristet gilt, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen.

Bedingung ist, dass Ihr Gewerbe die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt.

Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Deshalb sollten Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt