Prostitutionsgewerbe: Verlängerung der Erlaubnis beantragen
Handlungsgrundlage(n)
- § 12 Abs. 1 Satz 3 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- § 2 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- Gebührennummer 3 der Prostituiertenschutzkostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ProstKostVO M-V)
Fachlich freigegeben am
25.11.2024Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Gebühr
Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)
Erforderliche Unterlagen
Einzelfirma (natürliche Person):
- Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel
- Betriebskonzept
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0", beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart "9"
Gesellschaften (juristische Personen), zum Beispiel GmbH:
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise Genossenschaftsregister
- Kopie des Gesellschaftsvertrages
- Betriebskonzept
- Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel für die gesetzliche Vertretung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" für die gesetzliche Vertretung, beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug nach Belegart "9" sowohl für die Gesellschaft als auch die gesetzliche Vertretung
Für Erlaubnis Prostitutionsstätte zusätzlich:
- Grundrisszeichnung
Für Erlaubnis Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:
- Fahrzeugfoto
- Betriebserlaubnis, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
Zuständigkeit
Landkreise und kreisfreie Städte
Volltext
Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, dazu zählen Prostitutionsstätten, Prostitutionsvermittlungen, Prostitutionsfahrzeuge oder Prostitutionsveranstaltungen, und Ihre Erlaubnis hierfür befristet gilt, können Sie diese auf Antrag verlängern lassen.
Bedingung ist, dass Ihr Gewerbe die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt.
Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ohne gültige Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Deshalb sollten Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.
Voraussetzungen
- Ihr Prostitutionsgewerbe erfüllt weiterhin die maßgeblichen Voraussetzungen der ursprünglichen Erlaubniserteilung.
Zuständige Stelle(n)
Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt