Futtermittelunternehmen: Änderung beantragen


Volltext

Nach EU-Recht stellen Futtermittelunternehmer aktuelle Informationen über alle unter ihrer Kontrolle stehenden Betriebe sowie unter anderem alle wichtigen Veränderungen bei den Tätigkeiten und Betriebsschließungen (auch Umfirmierungen) zur Verfügung. Die Meldung hat bei der zuständigen Behörde zu erfolgen.

Nach Bundesrecht sind Änderungen hinsichtlich der dem Antrag zugrunde liegenden Angaben der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Änderungsmitteilung für Registrierungsänderungen ist gebührenfrei.


Verfahrensablauf

Die Änderungsmitteilung können Sie der zuständigen Futtermittelüberwachungsbehörde auch formlos per E-Mail oder per Post mitteilen. Die zuständige Futtermittelüberwachungsbehörde prüft und erfasst ihre übermittelten Betriebsdaten. 

Eine Bestätigung über die Änderung der Registrierung wird nur auf Anforderung ausgestellt. 

Die Zulassungsänderung erfolgt durch Bescheid.


Fristen

Änderungen sind unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.


Formulare


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

12.09.2024

Zuständigkeit

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V (LALLF)


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LALLF 610
Adresse
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt