Arzt und Ärztin: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen


Volltext

Das Studium der Medizin schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über den bestandenen zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Arzt oder Ärztin. Ein Studium der Medizin von fünf bis 500 Stunden und einer Dauer von sechs Jahren an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule (Universität). Das letzte Jahr des Studiums umfasst in der Regel eine zusammenhängende praktische Ausbildung (Praktisches Jahr) von 48 Wochen:

  1. eine Ausbildung in Erster Hilfe
  2. einen Krankenpflegedienst von drei Monaten
  3. eine Famulatur von vier Monaten
  4. die ärztliche Prüfung, die in drei Abschnitten abzulegen ist

Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Abschnitt M1:

Abschnitt M2:

Abschnitt M3:


Voraussetzungen

Damit Sie zur ärztlichen Prüfung zugelassen werden, müssen Sie dem Antrag die notwendigen Nachweise beifügen.


Verfahrensablauf

Zur Ärztlichen Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden. Verwenden Sie jeweils die vorgeschriebenen Vordrucke. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.


Formulare


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 3101 - Inland
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt