Zahnarzt und Zahnärztin: Zulassung zur Staatlichen Prüfung beantragen


Volltext

Die zahnärztliche Ausbildung schließt eine Staatsprüfung ein. Diese ist in drei Abschnitte unterteilt. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

1. Erster Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung

2. Zweiter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung

3. Dritter Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung


Voraussetzungen

Damit Sie zur zahnärztlichen Prüfung zugelassen werden, müssen Sie dem Antrag die benötigten Nachweise beifügen.


Verfahrensablauf

Die Zulassung zur zahnärztlichen Prüfung müssen Sie schriftlich beantragen. Reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.


Formulare


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 3101 - Inland
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt