Schulen in freier Trägerschaft: Finanzhilfe beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

25.11.2024

Bearbeitungsdauer

Abschlagszahlungen werden ab Beginn des Schuljahres monatlich geleistet. Die Erstellung der Finanzhilfebescheide hängt vom Zeitpunkt des Vorliegens der für die Festsetzung maßgeblichen Unterlagen/Daten ab.


Verfahrensablauf

Finanzhilfe können Sie bei der obersten Schulbehörde beantragen. Mit dem Antrag müssen Sie folgende Angaben einreichen:

Die Finanzhilfe wird für die Dauer eines Schuljahres bewilligt und monatlich als Abschlagszahlung ausgezahlt. Die Höhe der Abschlagszahlungen richtet sich nach den Angaben, die Sie als Schulträger gemacht haben. Sie wird auf Grundlage der amtlichen Schulstatistik berechnet. Änderungen Ihrer Angaben nach Antragstellung teilen Sie umgehend der obersten Schulbehörde mit.

Zunächst erhalten Sie einen vorläufigen Finanzhilfebescheid. Nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes müssen Sie zum Nachweis der rechtmäßigen Verwendung der Finanzhilfe einen Prüfvermerk und einen Prüfbericht eines Wirtschaftsprüfers vorlegen. Die Frist zur Abgabe dieser Nachweise kann auf Antrag um drei Monate verlängert werden. Im Anschluss erhalten Sie als Schulträger den abschließenden Finanzhilfebescheid.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Sollten nach Prüfung jedoch Rückforderungen der ausgezahlten Finanzhilfe-Mittel erforderlich werden, gibt es dazu folgende Möglichkeiten der Rückzahlung:

  1. Verrechnung der laufenden Abschlagszahlungen
  2. Überweisung des zurückzufordernden Betrages.

Vorher erfolgt dazu eine Anhörung.

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Wenn Sie als Träger einer Ersatzschule Finanzhilfe zu Ihren Ausgaben für schulische Zwecke erhalten möchten, können Sie bei der obersten Schulbehörde einen Antrag auf Finanzhilfe stellen.

Die Finanzhilfe wird jeweils für die Dauer eines Schuljahres bewilligt und monatlich als Abschlagszahlung ausgezahlt. Die Höhe der Abschlagszahlungen wird zunächst auf Grundlage einer Prognose und dann auf Grundlage der amtlichen Schulstatistik berechnet und richtet sich nach Ihren Angaben als Schulträger.

Sollten bei Ihnen nach Ihrer Antragstellung Änderungen eingetreten sein, teilen Sie dies bitte umgehend der obersten Schulbehörde mit.

Die Verwendung der erhaltenen Finanzmittel müssen Sie durch Vorlage eines Prüfvermerks und eines Prüfberichtes eines Wirtschaftsprüfers nach dem Ende des Bewilligungszeitraums nachweisen. Sollten Sie zur Abgabe dieser Nachweise eine Fristverlängerung benötigen, kann diese um drei Monate verlängert werden. Dazu müssen Sie jedoch einen Antrag stellen.


Zuständigkeit

oberste Schulbehörde: Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern


Fristen


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Referat VII 250 - Schulentwicklungsplanung allgemein bildende Schulen, Schulen in freier Trägerschaft, Schulbau
Adresse
Werderstr. 124
19055 Schwerin, Landeshauptstadt