Waldnutzung: Sperrung von Waldflächen und Waldwegen beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)


Volltext

Für die Sperrung von Waldflächen und Waldwege benötigen Sie eine Genehmigung.


Zuständigkeit

Großschutzgebiete (Nationalparkämter und Biosphärenreservatsämter) und die Landesforstanstalt


Zuständige Stelle(n)

Anstalt öffentlichen Rechts LFoA - Landesforst M-V
Adresse
Fritz-Reuter-Platz 9
17139 Malchin, Stadt