Arzneimittel: Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln beantragen


Volltext

Der Versand von apothekenpflichtigen Arzneien ist erlaubnispflichtig. Für jede öffentliche Apotheke, über die Sie als Apothekeninhaberin oder Apothekeninhaber apothekenpflichtige Arzneimittel versenden möchten, benötigen Sie eine eigene Versandhandelserlaubnis.

Um die Erlaubnis zu erhalten, muss Ihre Versandapotheke bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen.

Beispielsweise:


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Falls Sie für den Versandhandel Räume außerhalb der genehmigten Apothekenbetriebsräume nutzen möchten, müssen Sie folgende Angaben und Nachweise zu den zusätzlichen Betriebsräumen machen:


Voraussetzungen


Fristen

Der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln darf erst nach Erlaubniserteilung aufgenommen werden.


Hinweise (Besonderheiten)

Soweit die zuständige Behörde die Versandhandelserlaubnis erteilt, gibt sie diese Information an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weiter. Das BfArM veröffentlicht Informationen über zugelassene Versandapotheken in einem nationalen Register. Als Versandapotheke sind Sie verpflichtet, das vorgegebene EU-Sicherheitslogo auf Ihrer Webseite abzubilden. Ein Klick auf das Logo führt zu den Angaben des Webshop-Betreibers im Register. Dies dient der Verbraucherorientierung über zugelassene Versandapotheken in der Europäischen Union (EU).


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


Fachlich freigegeben am

06.05.2025

Zuständige Stelle(n)