Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung: Zulassung zur Prüfung beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

20.03.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern - Landesprüfungsamt für Heilberufe


Volltext

Mit der Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung soll die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachgewiesen werden.

Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit soll die geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in der Lage sein, personenzentrierte berufliche Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen sowie arbeitsbegleitende Maßnahmen für behinderte Menschen durchzuführen, um ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.

Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“.


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Erforderliche Unterlagen

oder

oder

oder

oder


Zuständige Stelle(n)