Soziale Entschädigung: Leistungen bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

25.09.2025

Verfahrensablauf

Mit dem Antrag auf Leistungen der sozialen Entschädigung prüft der Träger des sozialen Entschädigungsrechts, ob Sie Anspruch auf Leistungen bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit haben. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung und gegebenenfalls Informationen über die gewährten Leistungen sowie weitere erforderliche Nachweise.

Die Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung können Sie online oder auf schriftlichem Wege beantragen:


Erforderliche Unterlagen

Falls erforderlich, müssen Sie Nachweise erbringen:


Volltext

Wenn Sie aufgrund eines schädigenden Ereignisses vorübergehend pflegebedürftig sind, können Sie finanzielle Unterstützung erhalten. Eine vorübergehende Pflegedürftigkeit liegt vor, wenn Sie voraussichtlich bis zu sechs Monate in Ihrer Selbständigkeit oder Ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind.

Die Kosten für eine Pflege im Arbeitgebermodell können bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit nicht übernommen werden.

Die Leistungen bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit umfassen zum Beispiel Pflegesachleistungen, Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen oder stationäre Pflege.

Sie können diese Leistungen erhalten, wenn

Die Kosten können erst dann übernommen werden, wenn die Leistungen von anderen Stellen, wie zum Beispiel gesetzlichen Pflegekassen, privaten Pflegeversicherungen oder Beihilfestellen nicht ausreichen.

Grundsätzlich erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Leistungen bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Darüber hinaus kann noch ein Entlastungsbetrag in Höhe von derzeit maximal monatlich EUR 125 gewährt werden.

Auf Antrag können die Leistungen bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit auch durch ein persönliches Budget ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen.

Beachten Sie, ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Träger der sozialen Entschädigung.


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fristen

Keine


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LAGuS 407 - Soziale Entschädigung
Adresse
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt