Soziale Entschädigung: Leistungen zum Lebensunterhalt beantragen
Handlungsgrundlage(n)
- § 93 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XIV)
- § 3 LAGuS-Aufgabenübertragungslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS-AÜLVO M-V)
Weiterführende Informationen
- Informationen zur Sozialen Entschädigung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Informationen zur Beantragung Sozialer Entschädigung auf der Internetseite der Sozialplattform
- Broschüre zum Entschädigungsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Online Datenbank für Betroffene von Straftaten
Fachlich freigegeben am
09.07.2026Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Gebühr
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Voraussetzungen
Geschädigte Person:
- Sie sind aufgrund der Schädigungsfolgen finanziell hilfebedürftig geworden und
- können Ihre Lebensgrundlage nicht durch Ihr Einkommen und Vermögen sichern.
Hinterbliebene:
- Sie sind Hinterbliebene oder Hinterbliebener einer geschädigten Person.
- Der Tod ist als Schädigungsfolge eingetreten.
- Sie können aufgrund des Todes der geschädigten Person Ihre Lebensgrundlage nicht durch Ihr Einkommen und Vermögen sichern.
Zuständigkeit
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Volltext
Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.
Sollten Sie aufgrund der Schädigungsfolgen finanziell hilfebedürftig geworden sein, können Sie Leistungen zum Lebensunterhalt der Sozialen Entschädigung erhalten.
Die Leistungen zum Lebensunterhalt sollen den notwendigen und angemessenen Bedarf Ihres täglichen Lebens sicherstellen. Hierzu zählen auch Wohn- und Heizkosten.
Berechtigt sind Sie als geschädigte Person, nicht aber Ihre Angehörigen wie
- Ehepartnerinnen beziehungsweise Ehepartner oder
- Kinder.
Diese können Leistungen aus anderen sozialen Sicherungssystemen erhalten.
Auch als hinterbliebene Person können Sie Leistungen zum Lebensunterhalt der Sozialen Entschädigung erhalten. Sie erhalten diese Leistungen für einen begrenzten Zeitraum nach dem Tod der geschädigten Person.
Ihre finanzielle Hilfebedürftigkeit muss durch den Tod der geschädigten Person entstanden sein. Sie darf nicht unabhängig davon bestehen beziehungsweise bereits bestanden haben.
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 407 - Soziale Entschädigung
Adresse
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt