Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für öffentliche Ausschreibungen im Baubereich: Eintragung eines Unternehmens beantragen


Volltext

Zur Teilnahme an öffentlichen Aufträgen muss Ihr Unternehmen nachweisen, dass keine der rechtlich festgelegten formellen Ausschlussgründe vorliegen.
Die Präqualifikation entspricht einer Zertifizierung mit dem Unterschied, dass die Gültigkeit nicht durch ein Zertifikat, sondern durch den aktuell gültigen Eintrag in das Amtliche Verzeichnis PQ-VOB bestätigt ist.
Der Eintrag im Amtlichen Verzeichnis PQ-VOB gilt als Nachweis der Eignung, so dass Sie bei jeder Angebotsabgabe nur noch die PQ-Nummer angeben müssen. Als präqualifiziertes Unternehmen besteht bei Ihnen eine Eignungsvermutung. Das heißt, dass die hinterlegten Nachweise nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen werden dürfen. 
Als Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes können Sie die Präqualifizierung bei einer der sechs Präqualifizierungsstellen des PQ-Vereins beantragen. Der PQ-Verein verwaltet das Amtliche Verzeichnis PQ-VOB, erteilt die Konzession für die Tätigkeit als PQ-Stelle und übernimmt die fachliche Aufsicht. Er trägt Sorge für ein einheitliches Präqualifizierungsverfahren. Nach abschließender Prüfung durch die gewählte Präqualifizierungsstelle und den PQ-Verein wird Ihr Unternehmen in das Amtliche Verzeichnis PQ-VOB eingetragen.
Um Ihre Präqualifizierung aufrechtzuerhalten, werden Sie durch die von Ihnen ausgewählte Präqualifizierungsstelle benachrichtigt, welche Eignungsnachweise auslaufen, diese müssen Sie rechtzeitig nachreichen, bzw. können bei einigen Nachweisen auch Ihre Präqualifizierungsstelle damit beauftragen.
Neben den erforderlichen Nachweisen zur Präqualifizierung können Sie weitere Nachweise des Unternehmens einreichen. Diese sind für den öffentlichen Auftraggeber als "zusätzliche Nachweise" einsehbar.
Die von den Präqualifizierungsstellen überprüften Dokumente sind im geschützten Teil des Amtlichen Verzeichnisses nur für denjenigen öffentlichen Auftraggeber oder deren Beauftragte einsehbar, die sich beim PQ-Verein registriert haben. Die Firmenangaben und präqualifizierten Leistungsbereiche sind jedoch im öffentlichen Teil des Amtlichen Verzeichnisses allgemein zugänglich.
Das Verzeichnis ist tagesaktuell.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Sie beantragen die Präqualifizierung bei einer Präqualifizierungsstelle des PQ-Vereins. Nach positiver Prüfung des Antrags startet das Verfahren der Präqualifizierung, welches mit dem Eintrag Ihres Unternehmens in das Amtliche Verzeichnis PQ-VOB endet.
Die Antragstellung kann sowohl digital über den entwickelten Online-Dienst zur Beantragung der Präqualifizierung oder schriftlich direkt mit der Präqualifizierungsstelle erfolgen.

Online-Antrag:

Schriftlicher Antrag:

Für Fragen steht Ihnen Ihre ausgewählte Präqualifizierungsstelle zur Verfügung.

Ein Vertragsabschluss zwischen Ihrem Unternehmen und der Präqualifizierungsstelle ist zwingend erforderlich. Dieser wird durch die PQ-Stelle vorbereitet.

Die Präqualifizierungsstellen prüfen, ob die Eintragungsvoraussetzungen vorliegen und fordern gegebenenfalls Dokumente nach.

Wenn alle Eintragungsvoraussetzungen vorliegen, trägt der PQ-Verein Sie in das Amtliche Verzeichnis PQ-VOB ein.

Sie erhalten eine Präqualifikationsnummer (PQ-Nummer).

Diese PQ-Nummer teilen Sie bei öffentlichen Ausschreibungen in Ihrem Angebot dem öffentlichen Auftraggeber mit (z. B. im Formblatt 213 des VHB Bund).


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Für Unternehmen im Liefer- und Dienstleistungsbereich existiert ein anderes Verzeichnis. Dieses Verzeichnis heißt Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ).
Zusätzlich existiert das Hessische Präqualifikationsregister (HPQR) als amtliches Verzeichnis, in das Unternehmen aus dem Bau- sowie dem Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen werden können.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

04.02.2025

Zuständigkeit

Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. – Geschäftsstelle Bonn
Konstantinstraße 38
53179 Bonn

Telefon: +49 (0)228 943777-0
Fax: +49 (0)228 943777-20
E-Mail: info@pq-vob-verein.de
www.https://www.pq-verein.de/


Zuständige Stelle(n)

Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. – Geschäftsstelle Bonn
Adresse
Konstantinstraße 38
53179 Bonn, Stadt