Regionaler Flächennutzungsplan: sich an der Erstellung beteiligen


Volltext

Im regionalen Flächennutzungsplan legt die zuständige Regionalplanung fest, wie die begrenzte Ressource Raum in einer bestimmten Region eines Bundeslandes genutzt werden soll. Dieser Plan enthält beispielsweise die zukünftige Siedlungsentwicklung und die Verkehrsinfrastruktur für mehrere Gemeinden.

Es gibt unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten des Raums, wie beispielsweise für

Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen, Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange haben Sie das Recht, sich an der Neuaufstellung oder Änderung eines regionalen Flächennutzungsplans zu beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken. Sie haben nach der öffentlichen Bekanntmachung mindestens einen Monat Zeit, Ihre Stellungnahme abzugeben.

Der beschlossene regionale Flächennutzungsplan enthält eine Erklärung, wie die Ergebnisse der Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden berücksichtigt wurden.


Handlungsgrundlage(n)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten regionalen Flächennutzungsplan äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Reichen Sie die Stellungnahme, wenn möglich, digital ein.

Andere Möglichkeiten zur Abgabe einer Stellungnahme stehen in der Bekanntmachung.


Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um sich an der Aufstellung oder Änderung eines regionalen Flächennutzungsplans zu beteiligen.


Fristen

Die Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beträgt mindestens einen Monat.


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern 


Fachlich freigegeben am

08.01.2025

Zuständigkeit

Regionale Planungsgemeinschaft


Ansprechpunkt

Regionale Planungsgemeinschaft


Zuständige Stelle(n)