Bestimmung zur Untersuchungsstelle für Altöle in der Abfallwirtschaft beantragen


Volltext


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind gegebenenfalls weitere Unterlagen beizubringen.


Voraussetzungen

Sie verfügen über die erforderliche Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung und führen Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle durch, unter anderem durch regelmäßige erfolgreiche Teilnahme an Ringversuchen.

Sie haben den Antrag in dem Bundesland gestellt, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben. Sollte sich dieser im Ausland befinden, stellen Sie den Antrag in dem Bundesland, in dem Sie die Tätigkeit vorrangig ausüben wollen.

Will die Person als eine Stelle, die nach Altölverordnung regelmäßig Altöluntersuchungen durchführt, bekannt gegeben werden, ist ein Antrag erforderlich. Es ist nachzuweisen, dass der Antragsteller über Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung verfügt. Die Bekanntgabe kann mit einem Vorbehalt des Widerrufes, einer Befristung, mit Bedingungen, Auflagen und dem Vorbehalt von Auflagen versehen werden.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kosten nach Zeitaufwand, mindestens 78,62 EUR


Verfahrensablauf

Sie stellen bei der Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben, einen formlosen Antrag auf Bestimmung als Untersuchungsstelle für Altöl. Befindet sich Ihr Geschäftssitz im Ausland, so stellen Sie den Antrag in dem Bundesland, in dem Sie die Untersuchungstätigkeit vorrangig ausüben werden.

Gehen Sie dafür wie folgt vor:

Das Verwaltungsverfahren setzt sich aus folgenden Schritten zusammen:

  1. schriftliche Beantragung - Prüfung des Antrages durch zuständige Behörde (evtl. Nachforderung von Unterlagen)
  2. Bescheidung
  3. öffentliche Bekanntgabe als anerkannte Stelle

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

10.08.2024

Zuständigkeit

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LUNG 530 - Siedlungsabfallwirtschaft, Deponien, Zertifizierungen
Adresse
Goldberger Str. 12b
18273 Güstrow, Barlachstadt