Geldwäscheprävention: Befreiung von der Pflicht, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen, beantragen


Volltext

Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 6, 7 und 15 Geldwäschegesetz (GwG) (Finanzunternehmen, Versicherungsunternehmen sowie Veranstalter und Veranstalterinnen sowie Vermittler und Vermittlerinnen von Glücksspielen) haben eine/einen Geldwäschebeauftragte/n auf Führungsebene sowie eine/n Stellvertreter/in zu bestellen.

Güterhändler/innen, die mit hochwertigen Gütern handeln, sind in Mecklenburg-Vorpommern durch Allgemeinverfügung unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, eine/n Geldwäschebeauftragte/n zu bestellen.

Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht eine/n Geldwäschebeauftragte/n zu bestellen, auf Antrag befreien lassen. Es muss sichergestellt sein, dass auch ohne Geldwäschebeauftragte/n, alle im GwG genannten Verpflichtungen eingehalten werden.

Dazu zählt, dass Sie als Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz nachweisen, dass

Beide Voraussetzungen müssen erfüllt sein.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Befreiung von der Pflicht einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen: Der Antrag muss nachvollziehbar und begründet darlegen, dass auch ohne Geldwäschebeauftragten alle im Geldwäschegesetz genannten Verpflichtungen eingehalten werden.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebührenrahmen: 70 bis 6.000 Euro.


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

Circa 6 Wochen


Fristen

Keine


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

31.07.2024

Zuständigkeit

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Finanzamt Rostock, Präsident/-in des Oberlandesgerichts Rostock


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Finanzamt Rostock
Adresse
Möllner Str. 13
18109 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Oberlandesgericht Rostock
Adresse
Wallstr. 3
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Referat V 420 - Gewerberecht
Adresse
Johannes-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin, Landeshauptstadt