Waldbenutzung: Ausnahmegenehmigung zum Befahren nichtöffentlicher Waldwege mit Kraftfahrzeugen beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

02.09.2024

Gebühr

Verwaltungsgebühr
60 EUR (FIX)

- je Kraftfahrzeug; Reisekosten sind mit der Gebühr nicht abgegolten


Verfahrensablauf

Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.

Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen die Ausnahmegenehmigung erteilt. Sie erhalten einen Bescheid.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Zuständigkeit


Zuständige Stelle(n)

Anstalt öffentlichen Rechts LFoA - Landesforst M-V
Adresse
Fritz-Reuter-Platz 9
17139 Malchin, Stadt

Zuständiger Mitarbeiter

Stefanie Wiedow (Fachperson für Datenschutz)