Waldbenutzung: Ausnahmegenehmigung zum Befahren nichtöffentlicher Waldwege mit Kraftfahrzeugen beantragen
Formulare
Handlungsgrundlage(n)
- § 14 Absatz 2 Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz)
- § 28 Absatz 4 Landeswaldgesetz Mecklenburg-Vorpommern
- Tarifstelle 3.14.1 der Forstverwaltungskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ForstKostVO M-V)
Fachlich freigegeben am
02.09.2024Gebühr
Verwaltungsgebühr
60 EUR (FIX)
- je Kraftfahrzeug; Reisekosten sind mit der Gebühr nicht abgegolten
Verfahrensablauf
Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.
Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen die Ausnahmegenehmigung erteilt. Sie erhalten einen Bescheid.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Zuständigkeit
- Forstamt
- bei fortamtsübergreifenden Waldfahrgenehmigungen: Landesforstanstalt M-V
Zuständige Stelle(n)
Anstalt öffentlichen Rechts LFoA - Landesforst M-V
Adresse
Fritz-Reuter-Platz 9
17139 Malchin, Stadt