Soziale Entschädigung: Vorzeitige Leistungen beantragen
Volltext
Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erleiden, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, können Sie dafür entschädigt werden.
Einige Leistungen können Sie als geschädigte Person erhalten, bevor über Ihren Antrag auf Leistungen der Sozialen Entschädigung endgültig entschieden wurde.
Dies betrifft:
- Leistungen der Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung
- Leistungen zur Teilhabe:
- zur Teilhabe am Arbeitsleben
- zur Sozialen Teilhabe
- zur Teilhabe an Bildung
- besondere Leistungen im Einzelfall
- zum Beispiel Leistungen zum Lebensunterhalt
Handlungsgrundlage(n)
- § 119 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XIV)
- § 3 LAGuS-Aufgabenübertragungslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (LAGuS-AÜLVO M-V)
Voraussetzungen
- Sie haben aufgrund eines schädigenden Ereignisses gesundheitliche Schädigungsfolgen erlitten.
- Es ist wahrscheinlich, dass Sie Leistungen der Sozialen Entschädigung erhalten können.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite Ihres Landes oder Ihrer zuständigen Behörde.
- Informationen zum Entschädigungsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Informationen zur Beantragung Sozialer Entschädigung auf der Internetseite der Sozialplattform
- Broschüre zum Entschädigungsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Online Datenbank für Betroffene von Straftaten
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
09.07.2026Zuständigkeit
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 407 - Soziale Entschädigung
Adresse
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt