Staatliche Pflichtfachprüfung der Ersten juristischen Prüfung: Zulassung beantragen


Volltext

Die zweigeteilte Erste juristische Prüfung besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung durch die zuständige Stelle und der an der Universität abzulegenden universitären Schwerpunktbereichsprüfung.

Sie können über die Reihenfolge der beiden Prüfungen entscheiden.

Wenn Sie beide Prüfungen erfolgreich absolviert haben, stellt Ihnen die zuständige Stelle ein Zeugnis über die Erste juristische Prüfung aus.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Nachweise:

  1. tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  2. Hochschulzugangsberechtigung
  3. Studienverlaufsbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigungen über die gesamte Studienzeit
  4. Bescheinigungen über die Ableistung der praktischen Studienzeit
  5. Nachweis über die Fremdsprachenausbildung
  6. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht
  7. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in einem Grundlagenfach (zum Beispiel Zwischenprüfungszeugnis, Notenspiegel)
  8. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur Vermittlung interdisziplinärer Schlüsselqualifikationen
  9. Schwerpunktzeugnis (optional)
  10. Nachweise für unberücksichtigte Semester (optional)

Bei der Nutzung des Online-Dienstes sind die Nachweise in der aufgeführten Reihenfolge in einer komprimierten PDF-Datei über das Upload-Feld beizufügen.


Voraussetzungen

Um zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Es ist möglich, sich anderweitige Studienleistungen unter den Voraussetzungen des § 6 Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung anerkennen zu lassen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Anmeldung fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei der zuständige Stelle zu stellen. Die weiteren Unterlagen sind im Original oder einfacher Kopie beizufügen. Bei einer elektronischen Antragstellung können Sie die Unterlagen hochladen.

Nachdem Sie den Antrag auf Zulassung gestellt haben, werden die Voraussetzungen von der zuständige Stellen geprüft.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen, werden Sie nach Ablauf der jeweiligen Antragsfrist zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen und zur schriftlichen Prüfung geladen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht oder ist der Antrag unvollständig, werden Sie unverzüglich darüber informiert.


Bearbeitungsdauer

Nach Eingang des Antrages wird dieser unverzüglich auf die Voraussetzungen und auf Vollständigkeit geprüft. Eingangsbestätigungen erfolgen grundsätzlich nicht. Nach Ablauf der jeweiligen Antragsfrist werden alle Prüflinge, die die Voraussetzungen erfüllen, zeitgleich zugelassen und zur schriftlichen Prüfung geladen.


Formulare


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern - Landesjustizprüfungsamt -


Fachlich freigegeben am

26.06.2025

Zuständigkeit

Die staatliche Pflichtfachprüfung wird vom Landesjustizprüfungsamt Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Abteilung LJPA - Landesjustizprüfungsamt
Adresse
Puschkinstr. 19-21
19055 Schwerin, Landeshauptstadt