Staatliche Pflichtfachprüfung der Ersten juristischen Prüfung: Zulassung zur Notenverbesserung beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

26.06.2025

Gebühr

Gebühr
300 EUR (FIX)

Das Notenverbesserungsverfahren ist kostenpflichtig, es sei denn, es erfolgt nach bestandenem Freiversuch. Zur Zahlung werden Sie gesondert aufgefordert.


Erforderliche Unterlagen

Antrag mit den auch für den Erstversuch erforderlichen Unterlagen

Bei der Nutzung des Online-Dienstes sind die Nachweise in der aufgeführten Reihenfolge in einer komprimierten PDF-Datei über das Upload-Feld beizufügen.


Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle zu stellen. Die weiteren Unterlagen sind im Original oder einfacher Kopie beizufügen. Bei einer elektronischen Antragstellung können Sie die Unterlagen hochladen. 

Nachdem Sie den Antrag auf Zulassung gestellt haben, werden die Voraussetzungen von der zuständigen Stelle geprüft.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen, werden Sie nach Ablauf der jeweiligen Antragsfrist zur staatlichen Pflichtfachprüfung zugelassen und zur schriftlichen Prüfung geladen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht oder ist der Antrag unvollständig, werden Sie unverzüglich darüber informiert. Ist Ihr Notenverbesserungsversuch kostenpflichtig, werden Sie zur Zahlung des Vorschusses in Höhe von 300,00 EUR aufgefordert, weil die Zulassung von der Zahlung abhängt. 

Nach Zulassung zum Notenverbesserungsverfahren können Sie jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Stelle auf die Durchführung verzichten. Erreichen Sie im Verbesserungsversuch eine höhere Punktzahl in der Gesamtnote, wird Ihnen hierüber ein Zeugnis ausgestellt. Der erste Prüfungsversuch gilt in diesem Fall als nicht unternommen. Andernfalls bleibt die Note des ersten Prüfungsversuchs bestehen. 


Fristen

Die Möglichkeit zur Notenverbesserung besteht in dem nach Bekanntgabe der Entscheidung über das Bestehen beginnenden nächsten oder übernächsten Prüfungstermin. Für den nach Abschluss Ihrer Prüfung beginnenden nächstmöglichen Termin müssen Sie sich innerhalb einer Frist von fünf Werktagen an dem Tag Ihrer mündlichen Prüfung anmelden. Für den übernächsten Prüfungstermin müssen Sie die reguläre Anmeldefrist einhalten, 15. Januar für den S-Termin, 1. Juli für den W-Termin. 

Bei den Antragsfristen handelt es sich um gesetzliche Ausschlussfristen. Maßgebend für die Einhaltung der Antragsfrist ist der Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle. 


Zuständigkeit

Landesjustizprüfungsamt


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern


Bearbeitungsdauer

Nach Eingang des Antrages wird dieser unverzüglich auf die Voraussetzungen und auf Vollständigkeit geprüft. Eingangsbestätigungen erfolgen grundsätzlich nicht. Nach Ablauf der jeweiligen Antragsfrist werden alle Prüflinge, die die Voraussetzungen erfüllen, zeitgleich zugelassen und zur schriftlichen Prüfung geladen. Die Vorschussanforderung wird gesondert bearbeitet. 


Voraussetzungen

Um zur staatlichen Pflichtfachprüfung (Notenverbesserung) zugelassen zu werden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Es ist möglich, sich anderweitige Studienleistungen unter den Voraussetzungen des § 6 Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung anerkennen zu lassen.


Volltext

Wenn Sie die staatliche Pflichtfachprüfung in Mecklenburg-Vorpommern im ersten Versuch bestanden haben, können Sie zur Verbesserung der Gesamtnote die Prüfung spätestens im übernächsten Prüfungstermin einmal wiederholen. Die Prüfung kann ausschließlich als Ganzes wiederholt werden. Eine Anerkennung einzelner Leistungen aus der vorangegangenen Prüfung ist nicht möglich. 


Formulare


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Abteilung LJPA - Landesjustizprüfungsamt
Adresse
Puschkinstr. 19-21
19055 Schwerin, Landeshauptstadt