Approbation als Ärztin oder Arzt beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Voraussetzungen

Die Approbation als Ärztin oder als Arzt wird auf Antrag erteilt, wenn Sie:

•           sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt

•           nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind,

•           über einen erfolgreichen Abschluss der ärztlichen Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland (6-jähriges Medizinstudium) verfügen,

•           über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.


Volltext

Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Medizinstudiums und der fachbezogenen Ausbildung können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt stellen. Mit Erteilung der Approbation als Ärztin oder Arzt sind Sie berechtigt, den Arztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.


Gebühr

Verwaltungsgebühr
130 EUR (FIX)

zuzüglich einer ggf. anfallenden Postzustellungsgebühr


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern


Erforderliche Unterlagen


Verfahrensablauf


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 3101 - Inland
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt