Eingliederung in Arbeit: Arbeitsgelegenheit vermittelt bekommen
Handlungsgrundlage(n)
- § 16d Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- Landesausführungsgesetz SGB II Mecklenburg-Vorpommern (AG-SGB II)
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Thema "Jobchancen verbessern, Arbeit finden" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
- Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Arbeitsgelegenheiten
- Informationen zu Leistungen zur Eingliederung in Arbeit auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Informationen zu Leistungen der Arbeitsförderung auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Informationen zum Thema Arbeitsgelegenheit auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
Weitere Informationen finden Arbeitssuchende und Bürger unter folgendem Link:
Fachlich freigegeben am
10.06.2026Verfahrensablauf
Eine Arbeitsgelegenheit erhalten Sie von Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter.
- Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner erläutert Ihnen die Art, den Umfang sowie die Dauer der Tätigkeit und teilt Ihnen mit, wo Sie die Tätigkeiten ausüben. Dabei können Sie auch Ihre Interessen einbringen.
- Sie erhalten die Details der Arbeitsgelegenheit auch schriftlich.
- Sie können sich auch online zu der Arbeitsgelegenheit zurückmelden.
Weitere Informationen für Arbeitssuchende und Bürger unter folgendem Link:
Volltext
Sie sind seit längerer Zeit arbeitslos, gegebenenfalls gesundheitlich eingeschränkt und möchten beruflich wieder Fuß fassen? Über eine Arbeitsgelegenheit können Sie als Empfängerin oder Empfänger von Grundsicherungsgeld eine Tätigkeit ausüben, die Sie auf eine Beschäftigung am Arbeitsmarkt vorbereitet.
Wenn Sie einer Arbeitsgelegenheit nachgehen, erhalten Sie neben dem Grundsicherungsgeld eine sogenannte Mehraufwandsentschädigung. Damit sollen Aufwände, die Ihnen durch die Arbeitsgelegenheit entstehen, abgegolten werden.
Zu Mehraufwänden zählen insbesondere Fahrkosten oder Arbeitskleidung. Wenn Sie vom Träger Sachleistungen, wie beispielsweise eine Monatsfahrkarte erhalten, wird die Mehraufwandsentschädigung um den entsprechenden Betrag verringert. Wenn Sie vom Träger zusätzlich Geldleistungen erhalten, gelten diese als Einkommen. Dann erhalten Sie weniger Grundsicherungsgeld.
Träger für Arbeitsgelegenheiten sind beispielsweise
- Bildungsträger
- karitative Unternehmen
- gemeinwohlorientierte Unternehmen
- gemeinnützige Vereine
Eine Arbeitsgelegenheit dauert normalerweise bis zu 24 Monate und kann um bis zu 12 Monate verlängert werden.
Die Arbeitszeit legt das Jobcenter individuell fest. Ihre Unfallversicherung übernimmt der Träger.
Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:Weitere Informationen finden Arbeitssuchende und Bürger unter folgendem Link:
Gebühr
Gebühr
EUR (KOSTENFREI)
Es fallen keine Kosten an.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Ansprechpunkt
Das für Sie zuständige Jobcenter finden Sie über den Dienststellenfinder.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Keine. Die Arbeitsgelegenheit wird meist direkt im Beratungsgespräch vereinbart.
Zuständigkeit
Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:Weitere Informationen finden Arbeitssuchende und Bürger unter folgendem Link:
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
- Das Jobcenter kann Ihnen eine Arbeitsgelegenheit vorschlagen, wenn
- dies für Ihre Eingliederung ins Arbeitsleben erforderlich ist und sich dafür keine andere Leistung eignet und
- Sie innerhalb der letzten 5 Jahre nicht mehr als 24 Monate in einer Arbeitsgelegenheiten waren.
- Die Arbeitsgelegenheit muss
- zusätzlich sein. Das bedeutet, dass die Arbeit ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden würde.
- im öffentlichen Interesse sein. Ihre Arbeit muss also der Allgemeinheit dienen, nicht etwa kommerziellen Interessen oder einem begrenzten Personenkreis.
- wettbewerbsneutral sein, es darf also kein reguläres Arbeitsverhältnis verdrängt oder verhindert werden.
Weitere Informationen finden Arbeitssuchende und Bürger unter folgenden Link:
Zuständige Stelle(n)
Landkreis Vorpommern-Rügen - Eigenbetrieb Jobcenter
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 98
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
Adresse
Gingster Chaussee 5a
18528 Bergen auf Rügen