Verpackungsabfälle: zur Entsorgung abgeben


Volltext

Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die Dualen Systeme zuständig. Im Gelben Sack werden so genannte Leichtverpackungen gesammelt. Dies sind Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen und Naturmaterialien.


Handlungsgrundlage(n)


Voraussetzungen

Was gehört in den Gelben Sack? Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen oder und Naturmaterialien wie zum Beispiel:

Die Verpackungen sollten restentleert, aber nicht gespült entsorgt werden.

Was gehört nicht in den Gelben Sack?

Bei den zulässigen Materialien kann es weitere regionale Unterschiede geben.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt. Näheres erfahren Sie bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie Dualem System.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

22.03.2024

Zuständigkeit

Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die Dualen Systeme zuständig.


Zuständige Stelle(n)

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Adresse
Rostocker Chaussee 46a
18437 Stralsund, Hansestadt