Bioabfälle: Abholung abmelden


Volltext

Die Entsorgung von Bioabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Regelungen zur Bewirtschaftung des Bioabfalls sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben. Dazu gehören auch Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie über vorhandene Hol- und Bringsysteme für Bioabfälle (zum Beispiel Grünschnitt).


Handlungsgrundlage(n)


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

22.03.2024

Zuständigkeit

In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.


Formulare

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Zuständige Stelle(n)

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Adresse
Rostocker Chaussee 46a
18437 Stralsund, Hansestadt