Approbation als "Psychotherapeut/in": Verzichtserklärung abgeben
Volltext
Die Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist eine uneingeschränkte staatliche Zulassung zur Ausübung des Berufs.
Wenn Sie als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut Ihren Beruf nicht oder nicht mehr ausüben möchten, können Sie auf die Approbation verzichten. Dazu geben Sie eine schriftliche Erklärung bei Ihrer zuständigen Stelle ab. Die einmal abgegebene Erklärung können Sie nicht widerrufen.
Auf die Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung oder zur partiellen Berufsausübung können Sie ebenfalls verzichten.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- schriftliche Verzichtserklärung
Voraussetzungen
- Sie knüpfen Ihren Verzicht auf die Approbation an keine bestimmte Bedingung.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Fachlich freigegeben am
21.07.2026Formulare
Zuständigkeit
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern (Landesprüfungsamt)
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 3101 - Inland
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt