Approbation als "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in": Verzichtserklärung abgeben


Volltext

Die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder -therapeut ist eine uneingeschränkte staatliche Zulassung zur Ausübung des Berufs. Sie wird nach erfolgreichem Abschluss eines entsprechenden Studiums und der staatlichen Prüfung erteilt.

Wenn Sie als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder -therapeut Ihren Beruf nicht oder nicht mehr ausüben möchten, können Sie auf die Approbation verzichten. Dazu geben Sie eine schriftliche Erklärung bei Ihrer zuständigen Stelle ab. Die einmal abgegebene Erklärung können Sie nicht widerrufen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie knüpfen Ihren Verzicht auf die Approbation an keine bestimmte Bedingung.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


Fachlich freigegeben am

21.07.2026

Formulare


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern (Landesprüfungsamt)


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 3101 - Inland
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt