Approbation als "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in": Verzichtserklärung abgeben
Volltext
Die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder -therapeut ist eine uneingeschränkte staatliche Zulassung zur Ausübung des Berufs. Sie wird nach erfolgreichem Abschluss eines entsprechenden Studiums und der staatlichen Prüfung erteilt.
Wenn Sie als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder -therapeut Ihren Beruf nicht oder nicht mehr ausüben möchten, können Sie auf die Approbation verzichten. Dazu geben Sie eine schriftliche Erklärung bei Ihrer zuständigen Stelle ab. Die einmal abgegebene Erklärung können Sie nicht widerrufen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 6 Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten * (Psychotherapeutengesetz - PsychThG)
- § 26 Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten * (Psychotherapeutengesetz - PsychThG)
Erforderliche Unterlagen
- schriftliche Verzichtserklärung
Voraussetzungen
Sie knüpfen Ihren Verzicht auf die Approbation an keine bestimmte Bedingung.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Fachlich freigegeben am
21.07.2026Formulare
Zuständigkeit
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern (Landesprüfungsamt)
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 3101 - Inland
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt