Approbation als "Psychotherapeut/in" beantragen


Volltext

Psychotherapie ist ein verantwortungsvoller Beruf, den zum Schutz der Patientinnen und Patienten nur dafür ausgebildete Personen ausüben dürfen.

Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt, als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich zu arbeiten.

Die Approbation ist unbefristet und gilt bundesweit. Sie erhalten die Approbation unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit.

Auch wenn Sie Ihre Ausbildung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder einem anderen gleichgestellten Vertragsstaat wie der Schweiz erworben haben und diese dem Berufsbild der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten in Deutschland entspricht, können Sie eine Approbation in Deutschland beantragen. In diesem Fall wird zunächst die Gleichwertigkeit festgestellt.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie Ihre Ausbildung nicht in Deutschland absolviert haben:


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an. 


Verfahrensablauf


Fristen

Es gibt keine Frist.


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


Fachlich freigegeben am

14.08.2025

Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern (Landesprüfungsamt)


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 3101 - Inland
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt