Pflegekind: Zuschüsse für wichtige und notwendige Zusatzausgaben beantragen


Volltext

Damit sich Ihr Pflegekind gut entwickeln und am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann, können zusätzliche Kosten entstehen. Deshalb können Sie einmalige Zuschüsse beim zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beantragen, beispielsweise für:

Regelmäßig wiederkehrenden Kosten für den Unterhalt und die Versorgung Ihres Pflegekindes werden durch die laufenden Leistungen abgedeckt.


Handlungsgrundlage(n)


Voraussetzungen


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)


Fachlich freigegeben am

25.03.2026

Zuständigkeit

Jugendamt / Pflegekinderdienst


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 24.40 - Sozialpädagogische Sonderdienste
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/ 13
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt