Pflegekind: Zuschüsse für wichtige und notwendige Zusatzausgaben beantragen
Volltext
Damit sich Ihr Pflegekind gut entwickeln und am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann, können zusätzliche Kosten entstehen. Deshalb können Sie einmalige Zuschüsse beim zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beantragen, beispielsweise für:
- Erstausstattung für Ihr Pflegekind,
- wichtige persönliche Anlässe,
- Urlaubs- und Ferienreisen.
Regelmäßig wiederkehrenden Kosten für den Unterhalt und die Versorgung Ihres Pflegekindes werden durch die laufenden Leistungen abgedeckt.
Handlungsgrundlage(n)
- § 39 Absatz 3 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII)
- Landesjugendhilfeorganisationsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KJHG-Org M-V)
Voraussetzungen
- Sie sind als betreuende Person vom Jugendamt anerkannt.
- Sie haben einmalige Kosten, die nicht bereits über die laufenden Pflegegeldleistungen abgedeckt werden, für:
- die Erstausstattung der Pflegestelle,
- wichtige persönliche Anlässe,
- Urlaubs- und Ferienreisen.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Fachlich freigegeben am
25.03.2026Zuständigkeit
Jugendamt / Pflegekinderdienst
Zuständige Stelle(n)
Fachgebiet 24.40 - Sozialpädagogische Sonderdienste
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/ 13
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt