Störfallrelevanter Betriebsbereich: Änderungen von Betreibern oder verantwortlichen Personen melden


Volltext

Wenn sich der Betreiber, der Firmensitz des Betreibers oder die verantwortliche Person eines Betriebsbereichs nach der Störfall-Verordnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Stelle vorher anzeigen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Ihre Anzeige muss die folgenden Angaben enthalten:


Voraussetzungen

Sie betreiben einen Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung und möchten die Angaben zum Betreiber, zum Betriebsbereich oder zur für den Betriebsbereich verantwortlichen Person ändern.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.


Fristen

Sie müssen die Anzeige mindestens einen Monat vor der Änderung bei der zuständigen Behörde einreichen.


Hinweise (Besonderheiten)

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie die Änderung des Betreibers, des Betriebsbereichs oder der für den Betriebsbereich verantwortlichen Person nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig anzeigen.


Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

13.02.2025

Zuständigkeit

Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilung 5


Zuständige Stelle(n)

Abteilung StALUVP 5 - Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Adresse
Badenstr. 18
18439 Stralsund, Hansestadt


Adresse
Kastanienallee 13
17373 Ueckermünde, Stadt Seebad