Anlagen mit Verwendung organischer Lösemittel oberhalb der Schwellenwerte: Änderungen melden


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

14.02.2025

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Für die Amtshandlung werden Gebühren erhoben. Die Höhe orientiert sich vor allem an den Errichtungskosten der Anlage oder dem Verwaltungsaufwand. Näheres regelt die Immissionsschutz-Kostenverordnung M-V.


Bearbeitungsdauer

Es gibt keine Bearbeitungsfrist.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Hinweise (Besonderheiten)

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.


Fristen

Sie müssen die Anzeige vor Durchführung der wesentlichen Änderung für die Anlage einreichen.


Voraussetzungen

Sie planen eine wesentliche Änderung an einer von Ihnen betriebenen Anlage mit einem Lösemittelverbrauch oberhalb der Schwellenwerte nach Anhang I der 31. BImSchV.


Erforderliche Unterlagen

Vollständige Anzeige mit den für die Anlage maßgeblichen Daten.


Volltext

Wenn Sie eine nicht genehmigungsbedürftige Anlage mit einem Lösemittelverbrauch oberhalb der Schwellenwerte nach Anhang I der 31. BImSchV betreiben, müssen Sie wesentliche Änderungen vorher bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

Die Anzeigepflicht gilt für alle nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, die mit einem Lösemittelverbrauch oberhalb Schwellenwerte nach Anhang I der 31. BImSchV betrieben werden.

Eine wesentliche Änderung ist jede:

zu einer Erhöhung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen um mehr als 25 Prozent führt.

Änderung der Nennkapazität, die zu einer Erhöhung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen um mehr als 10 Prozent führt.


Zuständigkeit

Zuständige Behörde

Immissionsschutzbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 44.20 - Umweltschutz
Adresse
Heinrich-Heine-Straße 76
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt