Sozialhilfe: Übernahme von Mietrückständen zur Sicherung der Unterkunft beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

04.11.2024

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2 - 4 Wochen, nachdem der Behörde alle Unterlagen vollständig vorliegen.


Verfahrensablauf

Die Übernahme von Mietrückständen können Sie schriftlich beantragen. Es empfiehlt sich, einen Beratungstermin vor der Antragstellung zu vereinbaren.


Volltext

Mietschulden können aufgrund von Zahlungsunfähigkeit entstehen und möglicherweise zum Verlust Ihrer Unterkunft führen.

Wenn Sie Mietschulden haben, können diese unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden, wenn dies zur Sicherung Ihrer Unterkunft dient.

Diese Unterstützung erhalten Sie in Form eines Darlehens oder einer Beihilfe. Eine Beihilfe muss im Gegensatz zum Darlehen nicht zurückgezahlt werden.

Voraussetzung ist, dass Sie nicht in der Lage sind, den Mietrückstand aus eigener Kraft zu bewältigen. Die Entscheidung, ob Sie Unterstützung erhalten, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Sie können die Unterstützung auch noch beantragen, wenn Ihnen aufgrund des Mietrückstands bereits die Wohnung gekündigt wurde.

Die Behörde prüft, ob alle Voraussetzungen für eine Übernahme Ihrer Mietschulden erfüllt sind. Sie können sich auch beraten lassen, wie Sie zum Beispiel mit Ratenzahlungen den Mietrückstand wieder auflösen.

Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht.

Wenn Sie Mietschulden haben, können diese nur übernommen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage dient. Eine Übernahme durch die zuständige kommunale Behörde erfolgt, wenn Ihnen ein akuter Wohnungsverlust droht.


Fristen

Es gibt keine Frist. Grundsätzlich sollten Sie sich aber möglichst früh melden, wenn Mietschulden auftreten.


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Gebühr

Abgabe
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern


Zuständigkeit

zuständiges Sozialamt


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Ihre Mietschulden können nur übernommen werden, wenn unter anderem:


Zuständige Stelle(n)