Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes bei Änderungen von bestehenden Gebäuden einreichen


Volltext

Das Gebäudeenergiegesetz stellt Anforderungen an die energetischen Eigenschaften von Gebäuden. Der Eigentümer eines beheizten oder gekühlten Gebäudes muss nachweisen, dass das Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der Nachweis erfolgt mit der Erfüllungserklärung. Die Erfüllungserklärung ist abzugeben, nachdem am Gebäude Außenbauteile erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut wurden und das Gebäude energetisch bewertet wurde.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie müssen bestätigen, dass die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt werden.

Dafür müssen Sie bei Änderungen von bestehenden Gebäuden eine Erfüllungserklärung nach dem vorgegebenen Muster einreichen. Erfüllungserklärungen müssen nur für beheizte/gekühlte Gebäude abgegeben werden.

Änderungen von bestehenden Gebäuden sind zum Beispiel:


Verfahrensablauf

Die jeweiligen Länder regeln das Verfahren zur Erfüllungserklärung, die Berechtigung der Ausstellung, die Pflichtangaben sowie die vorzulegenden Nachweise.

Für Mecklenburg-Vorpommern gilt:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Fristen


Formulare


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

19.03.2024

Zuständigkeit

Landkreise und kreisfreie Städte


Zuständige Stelle(n)