Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes beim Neubau von Gebäuden einreichen


Volltext

Das Gebäudeenergiegesetz stellt Anforderungen an die energetischen Eigenschaften von Gebäuden. Der Bauherr oder Eigentümer eines beheizten oder gekühlten Gebäudes muss nachweisen, dass das Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der Nachweis erfolgt mit der Erfüllungserklärung. Die Erfüllungserklärung ist abzugeben, nachdem das Gebäude fertiggestellt wurde.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie müssen bestätigen, dass die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt werden.

Dafür müssen Sie eine Erfüllungserklärung nach dem vorgegebenen Muster einreichen. Erfüllungserklärungen müssen nur für beheizte/gekühlte Gebäude abgegeben werden.


Verfahrensablauf

Die jeweiligen Länder regeln das Verfahren zur Erfüllungserklärung, die Berechtigung der Ausstellung, die Pflichtangaben sowie die vorzulegenden Nachweise.

Für Mecklenburg-Vorpommern gilt:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Fristen


Formulare


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

19.03.2024

Zuständigkeit

Landkreise und kreisfreie Städte


Zuständige Stelle(n)