Förderung: Darlehen zur Modernisierung von Wohnraum beantragen


Volltext

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen:

Wer wird gefördert?

Sie können die Förderung beantragen, wenn Sie:

Wie wird gefördert?

Barrierefreie Modernisierung

Zweckbindung/Belegungsbindung

Auszahlung


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer


Formulare


Hinweise (Besonderheiten)

Sie dürfen vor Antragstellung in der Regel noch nicht mit der Modernisierungsmaßnahme begonnen haben. Sie können bei der Bewilligungsbehörde jedoch einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn stellen.
Wenn Sie das Darlehen in Anspruch nehmen, gehen Sie bestimmte Verpflichtungen ein (zum Beispiel: Zweckbindung, Belegungsbindung, Mietpreisbindung).
Wenn Sie im Antrag falsche Angaben machen, kann dies strafrechtliche Folgen nach § 264 Strafgesetzbuch (StGB) haben.
Die Bewilligungsbehörde ist berechtigt, die Einhaltung der Verpflichtungen zu überprüfen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

12.03.2024

Zuständigkeit

Landesförderinstitut (LFI) Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Modernisierung Immobilien
Adresse
Werkstraße 213
19061 Schwerin, Landeshauptstadt