Prostitutionstätigkeit: Zur gesundheitlichen Beratung anmelden
Handlungsgrundlage(n)
- § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- § 3 LAGuS-Aufgabenübertragungslandesverordnung (LAGuS-AÜLVO M-V)
Weiterführende Informationen
- Information des Landesamtes für Gesundheit und Soziales zum Prostituiertenschutzgesetz
- Informationen des zuständigen Bundesministeriums zum Prostituiertenschutzgesetz
- Ausführliche Informationen des zuständigen Bundesministeriums über das Verfahren zur Anmeldung
Fachlich freigegeben am
25.01.2024Gebühr
Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)
Verfahrensablauf
Das gesundheitliche Beratungsgespräch ist Voraussetzung, um sich behördlich für die Prostitution anmelden zu können. Die gesundheitliche Bescheinigung wird direkt im Anschluss an das Beratungsgespräch ausgestellt. Anschließend kann in einem weiteren Informations- und Beratungsgespräch die behördliche Anmeldung erfolgen.
Auf Wunsch kann die gesundheitliche Beratung sowie die Anmeldung im Rahmen eines einzigen Termins umgesetzt werden. Die Beratung kann auf Deutsch und Englisch erfolgen. Für weitere Sprachen werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher hinzugezogen.
Zuständigkeit
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
- Fachbereich Anmeldung und Beratung für Sexarbeiter*innen (Pro*SABI)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Volltext
Seit 2017 gilt für Prostituierte neben einer gesundheitlichen Beratung auch eine persönliche Anmeldepflicht. In einem vertraulichen Beratungs- und Informationsgespräch erhalten Prostituierte wesentliche Informationen zum Gesundheitsschutz. Die Beratung findet vertraulich statt und muss in Präsenz erfolgen. Es werden keine persönlichen Daten gespeichert.
Über die erfolgte gesundheitliche Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die der Anmeldebehörde bei der Anmeldung und bei Verlängerungen als Nachweis vorzulegen ist. Auf Wunsch kann diese zusätzlich als Aliasbescheinigung ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis: Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
Voraussetzungen
- Mindestalter von 18 Jahren
Zuständige Stelle(n)
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 4054 - Anmeldung und Beratung für Sexarbeiter*innen (Pro*SABI)
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt