Prostitutionstätigkeit: Verlängerung anmelden


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

25.01.2024

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Verfahrensablauf

Die Verlängerung der Anmeldung erfolgt in zwei Schritten.

Auf Wunsch kann die gesundheitliche Beratung sowie die Verlängerung der Anmeldung im Rahmen eines einzigen Termins umgesetzt werden. Die Beratung kann auf Deutsch und Englisch erfolgen. Für weitere Sprachen werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher hinzugezogen.


Volltext

Ist die in der Prostitution tätige Person bei der Erstanmeldung unter 21 Jahre alt, muss die Anmeldebescheinigung nach einem Jahr verlängert werden. Ist die in der Prostitution tätige Person bei der Erstanmeldung über 21 Jahre alt, muss die Anmeldebescheinigung nach zwei Jahren verlängert werden. Es gelten für die Verlängerung der Anmeldebescheinigung die Regelungen zur Anmeldung. Die Anmeldung muss in Präsenz erfolgen.


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 4054 - Anmeldung und Beratung für Sexarbeiter*innen (Pro*SABI)
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt