Bescheinigung der Tauglichkeit und sicheren Benutzbarkeit der Abgasanlagen oder der Anlagen zur Abführung von Verbrennungsgasen beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

19.12.2023

Zuständigkeit

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Volltext

Wenn Sie eine Feuerstätte, einen Verbrennungsmotor oder ein Blockheizkraftwerk in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dafür vorher eine Bescheinigung über die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit beantragen.

Die Bescheinigung müssen Sie beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger beantragen. Dieser prüft dann bei Ihnen vor Ort die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen und stellt Ihnen darüber eine Bescheinigung aus.

Bei einer geplanten Inbetriebnahme von Verbrennungsmotoren und Blockheizkraftwerken prüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Leitungen zur Abführung von Verbrennungsgasen und stellt Ihnen darüber eine Bescheinigung aus. Sie müssen dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger rechtzeitig Gelegenheit geben, auch den Rohbauzustand zu besichtigen.


Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Feuerstätte, einen Verbrennungsmotor oder ein Blockheizkraftwerk in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dazu im Voraus eine Bescheinigung über die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit beantragen.

Reichen Sie dazu einen formlosen Antrag bei dem für Sie zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ein.

Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger besichtigt und prüft dann Ihre Feuerstätte, Ihren Verbrennungsmotor oder Ihr Blockheizkraftwerk vor Ort. Im Anschluss an die Besichtigung und Prüfung stellt Ihnen der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger eine Bescheinigung über die Tauglichkeit und sicheren Benutzbarkeit aus.

Sollte der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Mängel feststellen, erhalten Sie einen Mängelbericht. Erst nachdem Sie die Mängel beseitigt haben, erhalten Sie die Bescheinigung über die Tauglichkeit und sicheren Benutzbarkeit.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)