Sozialhilfe: Leistungen für Bildung und Teilhabe bei laufendem Leistungsbezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
Formulare
Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die Bürgergeld nach dem SGB XII beziehen, wenden sich bitte an den Eigenbetrieb Jobcenter.
Kontaktdaten Eigenbetrieb Jobcenter: Telefonnummer: 03831 463970
E-Mailadresse: jobcenter@jc-vr.de.
Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die folgende Leistungen erhalten
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Asylbewerberleistungen nach AsylbLG
wenden sich bitte an den Landkreis Vorpommern-Rügen.
Kontaktdaten Landkreis Vorpommern-Rügen: Telefonnummer: 03831 115
E-Mailadresse: but@lk-vr.de.
Antragsformulare für Bildung und Teilhabe finden Sie unter folgendem Link:
Handlungsgrundlage(n)
- §§ 34, 34a und 34b Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
- § 42 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die Bürgergeld nach dem SGB XII beziehen, wenden sich bitte an den Eigenbetrieb Jobcenter.
Kontaktdaten Eigenbetrieb Jobcenter: Telefonnummer: 03831 463970
E-Mailadresse: jobcenter@jc-vr.de.
Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die folgende Leistungen erhalten
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Asylbewerberleistungen nach AsylbLG
wenden sich bitte an den Landkreis Vorpommern-Rügen.
Kontaktdaten Landkreis Vorpommern-Rügen: Telefonnummer: 03831 115
E-Mailadresse: but@lk-vr.de.
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Bildungspaket auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Informationen zu Bildung und Teilhabe auf dem Familienportal
Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die Bürgergeld nach dem SGB XII beziehen, wenden sich bitte an den Eigenbetrieb Jobcenter.
Kontaktdaten Eigenbetrieb Jobcenter: Telefonnummer: 03831 463970
E-Mailadresse: jobcenter@jc-vr.de.
Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die folgende Leistungen erhalten
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Asylbewerberleistungen nach AsylbLG
wenden sich bitte an den Landkreis Vorpommern-Rügen.
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Fachlich freigegeben am
27.05.2024;18.02.2026Gebühr
Abgabe
EUR (KOSTENFREI)
Es fallen keine Kosten an.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
;Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Verfahrensablauf
Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert. Grundsätzlich gilt: Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in der Regel an das Sozialamt.
Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die Bürgergeld nach dem SGB XII beziehen, wenden sich bitte an den Eigenbetrieb Jobcenter.
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E-Mailadresse: jobcenter@jc-vr.de.
Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die folgende Leistungen erhalten
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Asylbewerberleistungen nach AsylbLG
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Zuständigkeit
Sozialamt
Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die Bürgergeld nach dem SBG II beziehen, wenden sich bitte an den Eigenbetrieb Jobcenter.
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Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die folgende Leistungen erhalten
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Asylbewerberleistung nach AsylbLG
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Volltext
Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung für verschiedene Aktivitäten erhalten. Die Förderung richtet sich an junge Erwachsene.
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden im Rahmen von bestimmten Sozialleistungen bewilligt. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als Teil der Sozialhilfe zählt zu diesen Sozialleistungen. Wenn Sie Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben, können Sie altersunabhängig finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 25. Lebensjahr:
- Für eintägige Ausflüge von Schulen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
- Für mehrtägige Ausflüge sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
- Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird jährlich mit zwei pauschalen Beträgen jeweils zum Schulbeginn gefördert. Die Höhe des Betrages unterscheidet sich zwischen dem 1. und 2. Schulhalbjahr.
- Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen.
- Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
- Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) werden gezahlt.
Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die Bürgergeld nach dem SGB XII beziehen, wenden sich bitte an den Eigenbetrieb Jobcenter.
Kontaktdaten Eigenbetrieb Jobcenter: Telefonnummer: 03831 463970
E-Mailadresse: jobcenter@jc-vr.de.
Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die folgende Leistungen erhalten
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Asylbewerberleistungen nach AsylbLG
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Erforderliche Unterlagen
- Die zuständige Stelle informiert Sie über eventuell erforderliche Unterlagen.
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- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Wohngeld
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Voraussetzungen
- Sie
- erhalten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als Teil der Sozialhilfe und
- besuchen eine allgemein- oder berufsbildende Schule.
- Ausflüge:
- Mehrtägige Ausflüge müssen im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen liegen.
- Persönlicher Schulbedarf
- Sofern Sie nach dem 10. Schuljahr eine weitergehende Schule besuchen, müssen Sie eine Schulbescheinigung vorlegen.
- Schülerbeförderung
- Die Kosten werden nicht komplett von Dritten beispielsweise dem Schulträger übernommen. Wird nur ein Teil der Fahrtkosten durch Dritte übernommen, kann nur der Eigenanteil erstattet werden.
- Die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und Ihrer Schule oder Einrichtung ist höher als die maßgeblich geregelte Mindestentfernung.
- Unter bestimmten Voraussetzungen kann die nächstgelegene Einrichtung auch eine besondere Ausrichtung haben, beispielsweise ein sportliches oder sprachliches Profil, oder es handelt sich um eine Waldorfschule.
- außerschulische Lernförderung
- Die Schule muss bestätigen, dass Sie die zusätzliche Lernförderung brauchen. Wenn es schulische Angebote gibt, sind diese vorrangig wahrzunehmen. Ob die Versetzung gefährdet ist, ist egal.
- Die Lernförderung wird durch einen geeigneten Träger oder eine geeignete private Person angeboten.
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- Sie besuchen eine Schule.
- Die Mittagsverpflegung wird von der Einrichtung angeboten oder ist durch einen Kooperationsvertrag mit der Einrichtung (zum Beispiel mit einer Schule) vereinbart.
- Das Essen wird gemeinschaftlich ausgegeben und eingenommen.
Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die Bürgergeld nach dem SGB XII beziehen, wenden sich bitte an den Eigenbetrieb Jobcenter.
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- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Asylbewerberleistungen nach AsylbLG
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Zuständige Stelle(n)
Fachgebiet 45.30 - Telefonservice 115/BuT
Adresse
Bahnhofstr. 12/13
18507 Grimmen, Stadt