Geldwäscheprävention: Als Servicedienstleisterin oder Servicedienstleister im Rahmen der Geldwäscheaufsicht registrieren


Volltext

Wenn Sie Dienstleisterin oder Dienstleister für Gesellschaften und für Treuhandvermögen oder Treuhänder sind, müssen Sie sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde registrieren. Dies gilt nicht, wenn sie

Die Aufsichtsbehörde kann Personen der Führungs- und Leitungsebene abberufen. Das ist möglich, sobald begründete Tatsachen zu der Annahme führen, dass diese Personen nicht geeignet oder zuverlässig sind.

Die Aufsichtsbehörde kann Unternehmen verbieten, bestimmte Dienstleistungen anzubieten. Das geschieht, wenn es klare Anzeichen dafür gibt, dass die Person, die wirtschaftlich hinter dem Unternehmen steht, nicht vertrauenswürdig oder ungeeignet ist.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

der Tätigkeit durch die verantwortliche Person.


Voraussetzungen

Sie leisten für Dritte eine der folgenden Dienstleistungen:

Sie schaffen die Möglichkeit für eine andere Person, die oben genannten Funktionen auszuüben.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

;

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

10.04.2026;23.06.2026

Zuständigkeit

Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Referat V 420 - Gewerberecht
Adresse
Johannes-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin, Landeshauptstadt