Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen: Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen einreichen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

30.10.2024

Hinweise (Besonderheiten)

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie:


Weiterführende Informationen

Sie können auf der nachfolgenden Internetseite online nach akkreditierten Messinstituten suchen, die für die von Ihnen eingesetzten Messgeräte:


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)


Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Zuständigkeit

Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilungen 5


Volltext

Wenn Sie Betreiber einer biologischen Abfallbehandlungsanlage sind, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß für bestimmte Luftschadstoffe durch kontinuierliche Messungen mit speziellen Messgeräten fortlaufend ermitteln, registrieren und auswerten.

Über die Auswertung der Messungen müssen Sie einen Messbericht erstellen und diesen innerhalb bestimmter Fristen an die für Sie zuständige Immissionsschutzbehörde senden.


Verfahrensablauf


Erforderliche Unterlagen


Fristen


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Abteilung StALUVP 5 - Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Adresse
Badenstr. 18
18439 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Kastanienallee 13
17373 Ueckermünde, Stadt Seebad