Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Masseurin /Masseur und medizinische(r) Bademeisterin / Bademeister Erteilung


Volltext

Der Beruf Masseur und medizinischer Bademeister ist in Deutschland reglementiert.

Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Masseur und medizinischer Bademeister arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Masseur und medizinischer Bademeister“ führen und in dem Beruf arbeiten. 

Der Beruf Masseur und medizinischer Bademeister ist in Deutschland reglementiert. Dies ist gesetzlich geregelt. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Masseur und medizinischer Bademeister arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Masseur und medizinischer Bademeister“ führen und in dem Beruf arbeiten. Die Berufserlaubnis wird, nach bestandener staatlicher Prüfung oder der Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation erteilt, wenn die gesundheitliche und persönliche Eignung (Zuverlässigkeit) und die für die Ausbildung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache vorliegen. 


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:


Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.


Verfahrensablauf

Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.


Bearbeitungsdauer

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.


Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.


Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)


Zuständige Stelle(n)