Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Diätassistentin / Diätassistent Erteilung


Volltext

Die Tätigkeit als Diätassistent oder Diätassistentin ist in Deutschland reglementiert.

Damit Sie in Deutschland als Diätassistent oder Diätassistentin arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Diätassistent“ oder „Diätassistentin“ führen und in dem Beruf arbeiten.

Die Tätigkeit als Diätassistent oder Diätassistentin ist in Deutschland reglementiert. Damit Sie in Deutschland als Diätassistent oder Diätassistentin arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Diätassistent“ oder „Diätassistentin“ führen und in dem Beruf arbeiten.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:


Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.


Verfahrensablauf

Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis. Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.


Bearbeitungsdauer

Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.


Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Es sind keine Fristen zu beachten.


Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Hinweise (Besonderheiten)

Vergleichbare Ausbildungsabschlüsse, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, können als gleichwertig anerkannt werden. Verfügen Sie über eine entsprechende abgeschlossene Ausbildung außerhalb Deutschlands, so können Sie gegebenenfalls (gemäß EU-Recht) als Dienstleistungserbringer vorübergehend und gelegentlich ohne Erlaubnis in Deutschland tätig werden.


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)


Zuständige Stelle(n)