Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder Kinder- und Jugendlichentherapeut beantragen


Volltext

Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann Ihnen die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut erteilt werden, sofern die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt, den Beruf des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut wird auf Antrag erteilt, wenn Sie:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.


Verfahrensablauf

Die Approbation können Sie bei der zuständigen Landesbehörde beantragen.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den zuständigen Approbationsbehörden der Länder. 


Fristen

Sie müssen bei der Antragsstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.


Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales
Dezernat Landesprüfungsamt für Heilberufe
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Fachbereich LAGuS 3101 - Inland
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt