eID-Karte: Adressänderung beantragen


Volltext

Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Wenn Sie eine Wohnung in Deutschland haben, wird die Adressänderung auf Ihrer eID-Karte von der für Sie zuständigen Meldebehörde am Ort Ihres Hauptwohnsitzes zusammen mit der Anmeldung der neuen Wohnung vorgenommen.

Wenn Sie keine Wohnung in Deutschland haben, ist für die Änderung der im Ausland gelegenen Adresse die Auslandsvertretung zuständig, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten.
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Die eID-Karte wird nicht dadurch ungültig, dass auf dem Chip nicht die aktuelle Adresse hinterlegt ist.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Die Änderung der Adresse auf dem Chip der eID-Karte wird im Rahmen der An- oder Abmeldung einer Wohnung vorgenommen, die Sie entweder persönlich oder online erledigen können.

Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde: 

Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung: 


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Minuten.


Fristen

Sie müssen Ihre neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.


Hinweise (Besonderheiten)

keine


Formulare

Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: ja 
 


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

17.10.2023

Zuständigkeit

Meldebehörde am Ort der Hauptwohnung oder Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständige Mitarbeiter

Frau L. Albrecht (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-156
Telefax 038322 54-703

Frau N. Glimm (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein)
Telefon 038322 54-132
Telefax 038322 54-703