Waffen-Erwerbserlaubnis bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Personen beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

19.09.2024

Hinweise (Besonderheiten)

Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

für die Eintragung einer Erwerbserlaubnis nach § 10 Absatz 1 des Waffengesetzes zum Erwerb einer Schusswaffe, eines wesentlichen Teils oder eines Schalldämpfers in eine bereits ausgestellte Waffenbesitzkarte (Gebühr in Höhe der Gebühr für die Ausstellung der jeweiligen Waffenbesitzkarte)


Volltext

Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag).

Sind Sie Sportschütze und haben eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK), müssen Sie sich das Bedürfnis, dass Sie diese Waffe für die Ausübung Ihres Sports benötigen, von Ihrem anerkannten Schießsportverein bestätigen lassen.

Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, eine erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.

Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den weiteren Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur  Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen.

Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Voraussetzungen

Sie haben eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK).


Verfahrensablauf

Sie müssen den Voreintrag bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.


Ansprechpunkt

Waffenbehörde


Zuständigkeit

Waffenbehörde


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt