Landpachtvertrag: Änderung melden


Volltext

Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie Änderungen eines abgeschlossenen Landpachtvertrages der zuständigen Stelle melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie diese Vertragsänderung der zuständigen Stelle mitteilen.

Stellt die zuständige Stelle fest, dass die Änderung Ihres Landpachtvertrages folgende Auswirkungen hat, kann sie ihn beanstanden und aufheben:


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Weiterführende Informationen


Verfahrensablauf

Zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk die verpachteten Grundstücke ganz oder zum größten Teil liegen. Geben Sie daher bei der Suche nach der zuständigen Stelle den Ort (Gemarkung) ein, in dem sich die Pachtflächen befinden.


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

;

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

19.11.2024;18.09.2023

Zuständigkeit

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt M-V, in dessen Bezirk die verpachteten Grundstücke ganz oder zum größten Teil liegen.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Dezernat StALUVP 20
Adresse
Badenstr. 18
18439 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Kastanienallee 13
17373 Ueckermünde, Stadt Seebad

Zuständiger Mitarbeiter

Maria Domagalski (Abteilungsleitung)
Telefon +49 385 588-68200