Landpachtvertrag: Änderung melden
Volltext
Als Verpächterin oder Verpächter einer landwirtschaftlichen Fläche müssen Sie Änderungen eines abgeschlossenen Landpachtvertrages der zuständigen Stelle melden. Auch als Pächterin oder Pächter können Sie diese Vertragsänderung der zuständigen Stelle mitteilen.
Stellt die zuständige Stelle fest, dass die Änderung Ihres Landpachtvertrages folgende Auswirkungen hat, kann sie ihn beanstanden und aufheben:
- der geänderte Landpachtvertrag führt zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere einer Anhäufung von Land,
- der geänderte Landpachtvertrag führt zu einer unwirtschaftlichen Zersplitterung oder
- der Pachtpreis ist unangemessen hoch.
Handlungsgrundlage(n)
- § 2 Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen (Landpachtverkehrsgesetz - LPachtVG)
- §§ 585 - 597 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1 Verordnung zur Durchführung des landwirtschaftlichen Bodenrechts Mecklenburg-Vorpommern (Bodenrechtsdurchführungsverordnung M-V)
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag "Anzeige Landpachtvertragsänderung"
- abgeschlossene schriftliche Änderung des Landpachtvertrages in Kopie oder
- im Falle einer mündlichen Änderung: die inhaltliche Mitteilung
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Änderung des Landpachtvertrages abgeschlossen haben.
- Sie dürfen durch die Änderung:
- keine ungesunde Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung von Land, bewirken
- keine unwirtschaftliche Zersplitterung bewirken
- keinen unangemessen hohen Pachtpreis zahlen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Weiterführende Informationen
Verfahrensablauf
Zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk die verpachteten Grundstücke ganz oder zum größten Teil liegen. Geben Sie daher bei der Suche nach der zuständigen Stelle den Ort (Gemarkung) ein, in dem sich die Pachtflächen befinden.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
;Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
19.11.2024;18.09.2023Zuständigkeit
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt M-V, in dessen Bezirk die verpachteten Grundstücke ganz oder zum größten Teil liegen.
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Dezernat StALUVP 20
Adresse
Badenstr. 18
18439 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Kastanienallee 13
17373 Ueckermünde, Stadt Seebad
Zuständiger Mitarbeiter
Maria Domagalski (Abteilungsleitung)
+49 385 588-68200