Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich: Änderungen mitteilen


Volltext

Als Unternehmen, Institution, Selbständiger oder Freiberufler zahlen Sie den Rundfunkbeitrag entsprechend der Anzahl der beitragspflichtigen Betriebsstätten, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge, Hotel- und Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen.

Die Änderung der Anzahl der Kraftfahrzeuge, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Hotel- und Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen teilen Sie bitte über das Änderungsformular mit. Änderungsmitteilungen zu der Anzahl der Beschäftigten oder der gewählten Zählweise müssen einmal jährlich bis zum 31. März eines Jahres erfolgen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Sie können beitragsrelevante Erhöhungen schriftlich per Post oder telefonisch dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mitteilen. Beitragsrelevante Minderungen müssen Sie schriftlich per Post mit Nachweisen melden.

Schriftlich per Post:

Telefonisch:


Formulare


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

09.05.2023

Zuständigkeit

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice


Zuständige Stelle(n)

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Postanschrift

50656 Köln, Stadt