Förderung: Zuschuss für Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen zur Einrichtung von Agroforstsystemen beantragen


Volltext

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für die Neuanlage von streifenförmigen Agroforstgehölzflächen in Kombination mit dem Anbau landwirtschaftlicher Kulturen. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität und Klimaresilienz landwirtschaftlich genutzter Acker- und Dauergrünlandflächen geleistet und die nachhaltige, umwelt- und klimaschonende Landwirtschaft unterstützt.

Gegenstand der Förderung:

Zuwendungsfähig sind Investitionen in die Neuanlage von Agroforstsystemen im Sinne des § 4 der GAP Direktzahlungen - Verordnung (GAPDZV).
Insbesondere sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Wer wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind landwirtschaftliche Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 % der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder mit Bodenbewirtschaftung verbundener Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen und die die in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) genannte Mindestgröße erreichen. Dazu gehören auch Imkereien sowie Wanderschäfereien.

Antragsteller auf Zuwendungen müssen die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen.

Wie wird gefördert?

Der Zuschuss beträgt max. 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der Zuwendung beträgt:

a) bis zu 1.566 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Gehölzen für den Kurzumtrieb

b) bis zu 4.138 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Sträuchern

c) bis zu 5.271 Euro je Hektar Gehölzstreifen, bei Pflanzung von Baumarten, die in der Nahrungsmittel- oder Stamm-/Wertholzproduktion oder für beide Zwecke genutzt werden, einschließlich Sträuchern zur Unterpflanzung.

Erstattungsfähig sind die tatsächlich entstandenen Ausgaben (Rechnungen) für die Neuanlage eines Agroforstsystems. Der Investitionsbedarf setzt sich u.a. aus den Kosten für die Anschaffung der Gehölze und Wuchshüllen sowie dem Aufwand für das Einmessen und Pflanzen der Gehölze zusammen. Nicht gefördert werden die für eine Bestandsentwicklung gegebenenfalls notwendigen Pflegemaßnahmen. 

Die Zuwendung wird begrenzt auf eine maximale Zuwendung von 300.000 Euro. Diese Obergrenze kann höchstens einmal pro Zuwendungsempfänger innerhalb von fünf Jahren ausgeschöpft werden.
 


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Mit dem im Onlineverfahren zu stellenden Förderantrag sind u.a. folgende Unterlagen vorzulegen:


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Anträge werden im Onlineverfahren gestellt. Auskunft erteilt die Bewilligungsbehörde, das Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.

Soll der Antrag noch im selben Jahr bewilligt werden, muss dieser vollständig bis zum 30. Juni vorliegen.

Die Projektauswahl erfolgt unter bewilligungsreifen Anträgen an den jeweiligen Stichtagen (28.02.; 31.08.) unter Anwendung festgelegter Auswahlkriterien.


Bearbeitungsdauer

individuell


Fristen

Die Projektauswahl erfolgt unter bewilligungsreifen Anträgen an den jeweiligen Stichtagen (28.02. und 31.08.) unter Anwendung festgelegter Auswahlkriterien.


Formulare


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

11.03.2025

Zuständigkeit

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Dezernat IF 


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Dezernat IF - Investive Förderung der Land- und Ernährungswirtschaft sowie der gewerblichen Wirtschaft im ländlichen Raum
Adresse
Bleicherufer 13
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Zuständiger Mitarbeiter

Hartmut Rentz (Dezernatsleitung)
Telefon +49 385 588-66270